Allgemeine Fragen rund um die Fusion
Zum 31. August 2022 haben die Sparkasse Gütersloh-Rietberg und die Stadtsparkasse Versmold ihre Kräfte gebündelt und zur Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold fusioniert.
Die Fusion von zwei starken Sparkassen zur Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold ermöglicht es uns, den immer komplexeren Anforderungen des Marktes auch zukünftig erfolgreich begegnen zu können. Grundlegendes Ziel ist es, das Leistungsangebot für Sie in gewohnt hoher Qualität nicht nur zu erhalten, sondern weiter auszubauen.
Insgesamt wird die neue Sparkasse das hohe Engagement der beiden ehemaligen Sparkassen für die Region fortsetzen. Dabei wird die neue Sparkasse zukunftsfähig ausgerichtet, Arbeitsplätze werden dauerhaft gesichert und die gesellschaftliche Verantwortung für die Region, für die Wirtschaft und für die Kundinnen und Kunden kann auch für die Zukunft gewährleistet und ausgebaut werden.
Die neue Sparkasse ist mit einer Bilanzsumme von rund 3,0 Mrd. Euro eine von drei Sparkassen im Kreis Gütersloh. Mit 441 Mitarbeitenden, darunter 31 Auszubildenden, ist unsere Sparkasse an aktuell 12 Standorten hier in der Region präsent.
Nur eine leistungsstarke Sparkasse kann ihren öffentlichen Auftrag nachhaltig und dauerhaft erfüllen. Die fusionierte Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold ist ein leistungsfähiges Kreditinstitut vor Ort und bietet umfassende Beratung in allen finanziellen Fragen – und das weiterhin mit ihren Beraterinnen und Beratern vor Ort und auf Augenhöhe. Eine solche Sparkasse hat bessere Möglichkeiten mit der digitalen Entwicklung des Bankgeschäftes und den Anforderungen ihrer Kundinnen und Kunden an digitale Angebote und Entwicklungen Schritt zu halten. Die neue Sparkasse gewährleistet eine stabile Kreditversorgung vor Ort und die langfristige Begleitung des Mittelstands in unserer Region wird sichergestellt.
Der rechtliche Zusammenschluss der Sparkasse Gütersloh-Rietberg und der Stadtsparkasse Versmold zur Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold ist zum zum 31. August 2022 (rückwirkend zum 01. Januar 2022) erfolgt. Die Zusammenführung der Kontobestände und der Technik wurde am 22. und 23. Oktober 2022 mit der technischen Fusion erfolgreich abgeschlossen.
Grundsätzlich ändert sich nichts an den Kontoverbindungen und den täglichen Bankgeschäften. Alle generellen Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Falls Kundinnen und Kunden von einer Kontonummernänderung betroffen sein sollten, haben wir diese hierüber bereits informiert. Auch in diesen Fällen ist sichergestellt, dass ein reibungsloser Zahlungsverkehr dauerhaft gewährleistet ist.
Ja, das regionale Engagement bleibt weiterhin ein Grundpfeiler unserer Unternehmens-Philosophie. Die Unterstützung von Kultur, Sport, Sozialem, Bildung, Wissenschaft und Umwelt ist nicht nur ein Satzungsauftrag, sondern liegt uns auch sehr am Herzen. Die bestehenden Stiftungen „Stiftung der
Sparkasse Gütersloh“, „Stiftung der Sparkasse Rietberg“, „Woldemar-Winkler-Stiftung“, „Stiftung Standort: hier“ und „Stiftung Altenhilfe“ der Sparkassen bleiben mit ihren Zweckbestimmungen erhalten. Grundsätzlich wird die gesamte Region Gütersloh, Harsewinkel, Rietberg und Versmold auch weiterhin unterstützt.
Betriebsbedingte Kündigungen anlässlich der Fusion sind ausgeschlossen.
Sie haben weitere Fragen zur Fusion, die hier nicht beantwortet wurden? Sprechen Sie gerne Ihre persönliche Beraterin/ Ihren persönlichen Berater an oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen.
Mit der bereits durchgeführten technischen Fusion haben wir die EDV-Systeme der beiden fusionierten Sparkassen zusammengeführt und damit auch die Datenbestände. Damit wurden die Voraussetzungen für die „gemeinsame/n“ Kontoführung, Beratung und Serviceangebote geschaffen.
Ab sofort ist es daher möglich, alle Funktionen des Zahlungsverkehrs im gesamten Geschäftsgebiet (Gütersloh, Rietberg, Harsewinkel und Versmold) so zu nutzen, wie in den bisherigen Sparkassen (z.B. Sparbuchauszahlungen, Kontoauskünfte, etc.).
Grundsätzlich ändert sich für Sie nichts. Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Alle Konten werden wie bisher weitergeführt.
Zum 31. August 2022 hat sich zwar der Name Ihrer Sparkasse geändert. Die Preise, zum Beispiel des Girokontos, bleiben aber bis auf Weiteres unverändert. Sollten sich mit der Zusammenlegung der Sparkassen Gütersloh-Rietberg und Versmold Preise verändern, werden wir Ihre Zustimmung dazu entsprechend einholen.
Für die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Versmold hat sich mit der technischen Fusion der Sparkassen am 22. und 23. Oktober die BLZ sowie der BIC-Code und damit auch die IBAN geändert. Nur bei wenigen Kundinnen und Kunden hat sich auch die Kontonummer geändert, falls sich die Kontonummern der beiden Sparkassen überschnitten haben. Die hiervon betroffenen Kundinnen und Kunden wurden rechtzeitig schriftlich informiert.
Eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) erhalten Sie nur dann, wenn sich auch Ihre Kontonummer ändert. Die neue Karte und PIN sind Ihnen dann bereits kostenfrei und rechtzeitig zugeschickt worden. Beide können jetzt nach der erfolgten technischen Fusion der Sparkassen genutzt werden. Alle anderen Sparkassen-Cards (Debitkarten) behalten ihre Gültigkeit.
Ein Austausch der Kreditkarten findet im Rahmen der Fusion nicht statt. Erst wenn Ihre aktuelle Karte abläuft, erfolgt die Umstellung auf den neuen Namen der Sparkasse. Wie üblich erhalten Sie bei Ablauf Ihrer aktuellen Kreditkarte automatisch eine neue Karte mit einer neuen Kartennummer. Zusätzlich erhalten Sie eine neue PIN, die Sie am Geldautomaten in Ihre Wunsch-PIN ändern können.
Alle Verträge mit unseren Verbundpartnern (LBS, Provinzial, Deka, S-Kreditpartner, usw.) werden übernommen. Sollten Ihre Verträge von Veränderungen betroffen sein, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Ihre Sparkassenbücher und andere Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit.
Die Nähe zu unseren Kundinnen und Kunden sowie die damit verbundene flächendeckende Präsenz sind ein Markenzeichen unserer Sparkasse. Die Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold wird weiterhin ein flächendeckendes Netz an Geschäftsstellen und SB-Standorten vorhalten. Neben den bereits kommunizierten Anpassungen in der Geschäftsstellenstruktur sind vorerst keine weiteren Änderungen geplant. Abhängig vom veränderten Nutzungsverhalten unserer Kundinnen und Kunden werden wir das Geschäftsstellennetz in den kommenden Jahren regelmäßig prüfen und zukunftsfähig ausrichten.
Unser wichtigstes Ziel ist Ihre Zufriedenheit mit uns. Ein hohes Maß an Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater zeichnet uns aus und entsteht erst nach einiger Zeit. Insofern wird es in den Geschäftsstellen möglichst wenig Veränderungen geben. Gleiches gilt auch für Kundinnen und Kunden, die im Bereich Firmenkunden oder im Bereich Private Banking beraten werden. Sollte sich herausstellen, dass wir Ihnen zukünftig eine Betreuung bieten können, die noch besser zu Ihrem Bedarf passt, werden wir Sie informieren.
Die notwendigen Voraussetzungen für die „gemeinsame“ Kontoführung (beispielsweise Änderung der persönlichen Daten, Bareinzahlung an der Kasse) und Beratung in allen Geschäftsstellen sind mit der technischen Fusion am 22. und 23. Oktober 2022 geschaffen worden und sind daher ab sofort möglich.
Wie bisher auch, können Sie selbstverständlich im Online-Banking sowie deutschlandweit an den SB-Terminals Überweisungen erfassen. Beleghafte Überweisungen können Sie in allen Geshäftsstellen der Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold abgeben.
Bis zur technischen Fusion beider Sparkassen am 22. und 23. Oktober 2022 behalten Kundinnen und Kunden der bisherigen Stadtsparkasse Versmold Ihre IBAN. Doch auch danach sorgen wir dafür, dass Ihre Zahlungseingänge an Ihre neue IBAN weitergeleitet werden.
Natürlich können Sie auch weiterhin an allen Geldausgabeautomaten der Sparkassenorganisation Geld abheben. Sollten Sie Geld am Schalter abheben wollen, ist die ab sofort in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold möglich.
Eine Bareinzahlung auf eigene Konten ist in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold möglich.
Sämtliche Daueraufträge und Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig. Eventuell notwendige Anpassungen nehmen wir für Sie vor. Sofern Ihre Mithilfe benötigt wird, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Grundsätzlich blieben alle Karten weiterhin gültig und können wie bisher genutzt werden. Eventuell erforderliche, neue Karten haben Sie bereits erhalten.
Die neue Adresse der Internet-Filiale lautet: www.spk-grv.de.
Im Online-Banking stehen in der Woche vom 24. bis 28. Oktober 2022 die Funktionen vom Finanzplaner nicht zur Verfügung (z.B. Umsatzkategorisierung, Kontostandsprognose).
In der Regel behalten Sie Ihre Zugangsdaten. Falls für Sie persönlich Änderungen erforderlich sind, haben wir sie darüber bereits informiert. Sofern Sie Zugangsdaten für das Online-Banking beider Altsparkassen haben, bleiben beide Zugangsdaten bis auf Weiteres unverändert gültig.
Alle Kontoauszüge und Dokumente aus Ihrem elektronischen Postfach bleiben erhalten.
Für die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Versmold ist es nach der erfolgten technischen Fusion erforderlich, die Sparkassen-App einmalig umzustellen. Hierbei werden Sie beim ersten Aufruf der App nach der technischen Fusion Punkt für Punkt durch die App geleitet. Am grundsätzlichen Aufbau der App und ihren Funktionen ändert sich selbstverständlich nichts. Für die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Gütersloh-Rietberg ändert sich nichts.
Bestehende pushTAN-Verbindungen müssen nach der technischen Fusion am 22. und 23. Oktober 2022 nicht neu registriert werden. Sollte die App dennoch nicht funktionieren, finden Sie hier weitere Informationen.
Für die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Versmold ist leider eine Neuinstallation notwendig. Bitte deinstallieren Sie die App und richten Sie Ihre Depots danach neu ein.
Seit dem 24. Oktober 2022 gilt für die neue Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold folgende, gemeinsame Bankleitzahl/BIC:
BLZ: 47850065
BIC: WELADED1GTL
Bis zur technischen Fusion beider Sparkassen am 22. und 23. Oktober 2022 haben Kundinnen und Kunden der bisherigen Stadtsparkasse Versmold Ihre IBAN behalten. Doch auch danach können Sie Ihre Briefbögen und Rechnungsvordrucke noch aufbrauchen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlungen an Ihre neue IBAN weitergeleitet werden.
Bei der Neuauflage Ihrer Geschäftspapiere denken Sie bitte daran, die neue IBAN (und für Zahlungseingänge aus dem Ausland den neuen BIC) sowie die neue Bezeichnung „Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold“ zu verwenden.
Für Kundinnen und Kunden der Sparkasse Gütersloh-Rietberg ändert sich außer dem Sparkassennamen nichts.
Nein. Es müssen hier grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden.
Zum 31. August 2022 (rechtliche Fusion) müssen grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden. Über notwendige Anpassungen zur technischen Fusion der Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold haben wir Sie bereits informiert.
Zum 31. August 2022 (rechtliche Fusion) müssen grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden. Über notwendige Anpassungen zur technischen Fusion der Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold haben wir Sie bereits informiert.
Die Zahlungen werden automatisch - auch nach der technischen Fusion im Oktober - umgeleitet. Erteilte Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig. Bei neuen Lastschriftmandaten geben Sie bitte ab sofort Ihre neue Bankverbindung an.
Nach der technischen Fusion am 22. und 23. Oktober ist es für die Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Versmold erforderlich, die Zugangsdaten der Banking-Software neu zu synchronisieren. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Kundensupport der jeweiligen Software. Für die Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Gütersloh-Rietberg ändert sich nichts.