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Landwirte-Riester

Die „Riester-Rente“ kann auch ein sinnvoller und ergänzender Baustein für die Altersvorsorge von Landwirten sein.
Welche Vorteile sie hat und wann sie sich lohnt, erfahren Sie hier. Dazu im Gespräch: Johanna Bayer, Landwirtschaftskammer NRW, Warendorf und Kerstin Elbracht, Agrarberaterin der Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold.

Kerstin Elbracht: Frau Bayer, unter welchen Voraussetzungen können Landwirte „riestern“?

Johanna Bayer: Selbständige Landwirte, die in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert sind, gehören, im Gegensatz zu allen übrigen Selbstständigen, zum unmittelbar zulagenberechtigten Personenkreis. Sie müssen 4% ihres jeweiligen Einkommens aus Land- und Forstwirtschaft (LuF) in eines der verschiedenen „Riester-Produkte“ einzahlen. Maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen sind dabei dann förderfähig. Maßgebend ist hier das Einkommen des vorvergangenen Jahres.

Die jährliche Grundzulage vom Staat beträgt 154,00 Euro. Des Weiteren kann durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung (sogenannte  „Günstigerprüfung“) ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug von maximal 2.100,00 Euro geltend gemacht werden.

Laufen auch die Kinderzulagen auf diesen Vertrag, dann erhält der „Riester-Sparer“ im Jahr zusätzlich noch 185,00 Euro pro Kind, dass vor 2008 geboren wurde, bzw. 300,00 Euro für jedes nach 2008 geborene Kind.

Kerstin Elbracht: Was gilt es bei der Beantragung zu beachten?

Johanna Bayer: Wird vergessen die Mitgliedsnummer der Landwirtschaftlichen Alterskasse im Zulagenantrag zu vermerken, fordert die zentrale  Zulagenstelle bei Überprüfung die Zulagen im Folgejahr wieder zurück. Diese können dann nach Erhalt der Bescheinigung § 92 EStG, auf der die Rückbuchung erkennbar ist, innerhalb eines Jahres mit Hilfe eines formlosen Festsetzungsantrag zurückgefordert werden. Wegen der schwankenden Einkommen ist es jedoch nicht ratsam einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Es kommt dabei regelmäßig zu prozentualen Zulagenkürzungen bzw. Steuernachteilen.

Kerstin Elbracht: Lohnt sich eine „Riester-Rente“ für Landwirte in jedem Fall?

Johanna Bayer: Es sollte grundsätzlich der Steuerberater hinzugezogen werden. Nur er kann abklären in welchen Jahren sich überhaupt ein Steuervorteil für den Landwirt ergibt.

Kerstin Elbracht: Können auch Bäuerinnen von der „Riester-Rente“ profitieren und wenn ja, wie?

Johanna Bayer: Alle Bäuerinnen, die eigene Beiträge in die Landwirtschaftliche Alterskasse einzahlen, einen
versicherungspflichtigen 450,00 Euro Job haben oder in Teilzeit arbeiten, sollten sich mit diesem Thema beschäftigen. Sie können häufig mit sehr geringen Eigenbeiträgen oder mit dem Sockelbetrag von nur 60,00 Euro jährlich einen Vertrag besparen. Für sie ist die „Riester-Rente“ meist deutlich interessanter und in vielen Fällen eigentlich ein „Muss“, wenn es um den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge geht. Besonders vorteilhaft ist „Riester“ für Bäuerinnen, die ein oder mehrere Kinder haben. Die Kinderzulagen schlagen dann zusätzlich zu Buche. Weil sich die Rahmenbedingungen (Familie/Beruf) verändern können, ist auch hier ein jährlicher Zulagenantrag ratsam.

Kerstin Elbracht: Welche grundsätzlichen Empfehlungen können Sie geben?

Johanna Bayer: Ein Riester-Vertrag benötigt immer „Pflege“, das heißt einmal im Jahr sollten alle Angaben auf den Prüfstand. Hierzu sollten sich die „Riester-Sparer“ mit ihrer Beraterin oder ihrem Berater im persönlichen Gespräch austauschen.

Johanna Bayer

Landwirtschaftskammer NRW, Warendorf

Kerstin Elbracht

Agrarberaterin der Sparkasse Gütersloh-Rietberg

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Wir sind gerne für Sie da!
Ihr persönlicher Kontakt am Telefon05241/101-7016Montag bis Mittwoch von 8:30 - 17:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 - 18:00 Uhr und Freitag von 8:30 - 16:00 Uhr
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